Nicht nur bei den Fluggesellschaften, auch bei der Bahn wird durch, beispielsweise durch die Lokführergewerkschaft GDL, hierzulande immer wieder gestreikt: Das ist ihr gutes Recht, zerrt aber an den Nerven der Reisenden. Was also tun, wenn die Bahn streikt? Wir klären über Alternativen und über Passagierrechte auf.
Was tun, wenn die Bahn streikt? Informieren Sie sich
Damit Sie auf alles vorbereitet sind, ist es ratsam, detaillierte Informationen einzuholen: Diese finden Sie beispielsweise unter http://www.bahn.de/aktuell/. Dort gibt die Bahn alle Hinweise nach Regionen bekannt. Via Smartphone können Sie sich auf m.bahn.de informieren. Aktuelle Fahrplaninformationen gibt es telefonisch unter der allgemeinen Servicenummer der Deutschen Bahn 0180 – 6996633 (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk maximal 60 Cent/Anruf). Zusätzlich ist an den Streiktagen eine kostenlose Servicenummer unter 08000 – 996633 geschaltet.
Darf ich den nächsten Zug nehmen?
In jedem Fall. Wenn die Bahn streikt, stellt die Deutsche Bahn auf der Webseite in der Regel klar, dass in diesen Fällen auch höherwertige Züge genutzt werden dürfen, so dass Sie mit möglichst geringer Verspätunt ans Ziel kommen. Werfen Sie also einen Blick auf die Ersatzfahrpläne. Gibt es eine Zug-Alternative: Nehmen sie ihn! Die meisten Streiks in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Fahrten dann besonders angenehm sind: Denn die Züge sind leer. Viele der betroffenen Reisenden steigen nämlich bei Bahnstreiks auf alternative Verkehrsmittel um.
Was ist, wenn ich eine Zugbindung habe?
Wer beispielsweise ein Sparticket gekauft hat und nun der Zug, an den man gebunden ist, aufgrund von Streik ausfällt, der sollte zum DB-Schalter gehen und die Zugbindung aufheben lassen: Dann können Sie auch einen anderen Zug nutzen.
Doch Obacht! Anders sieht es demnach dagegen bei Angeboten wie dem Schönes-Wochenende-Ticket, dem Quer-durchs-Land-Ticket und den Länder-Tickets aus. Hier können Reisende nicht einfach einen anderen (höherwertigen) Zug auf derselben Strecke nutzen.
Wird mir mein Ticket erstattet?
Wenn durch den Zugausfall oder auch eine die Verspätung zu erwarten ist, dass sie mehr als 60 Minuten später am Zielort der Fahrkarte eintreffen, kann man entweder von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen.
Auch eine Entschädigung steht Bahnreisenden Bahnreisenden zu: ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises zu, 50 Prozent ab zwei Stunden. Die Erstattung erfolgt beispielsweise am DB Schalter am Bahnhof. Die Preise für bereits gekaufte Online-Tickets können sich Reisende auf www.bahn.de erstatten lassen.
Allerdings: Wer die Reise bereits während des Streiks angetreten ist, nun aber nicht weiter kommt, kann sich nur einen Anteil des Fahrpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen.
Kann ich Rechnungen für Taxi oder Hotel erstattet bekommen?
Es kommt auf den Einzelfall an. „Ist ein Reisender mit dem letzten Zug am späten Abend unterwegs und führt die Bahnfahrt wegen des Streiks nicht zum Zielort, dann darf ein Taxi und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft zu einem angemessenen Preis genutzt werden“, sagt Edgar Isermann, Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Das gilt auch, wenn die Bahnfahrt zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens geplant war. Die Alternativkosten können bei der Deutschen Bahn eingereicht werden. Wie viel die Deutsche Bahn erstattet, entscheidet der Einzelfall.