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Passagierrechte: Bonusmeilen statt Ausgleichzahlung?

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Wenn ein Flug Verspätung hat oder gar ausfällt und Sie auf Ihrer Geschäftsreise erheblich eingeschränkt sind, können Sie Ansprüche bei der Airline stellen. Doch Vorsicht bei angebotenen Gutscheinen oder Bonusmeilen!

Wenn ein Flug ausfällt oder erheblich verspätet ist, hat man als Fluggast meist andere Gedanken im Kopf, als jene an die eigenen Rechte. Viel wichtiger ist, wenn man es eilig hat, wie man letztendlich von A nach B kommt. Dennoch sollten Sie, egal wie hektisch es ist und wie stark die Airline insistiert, keine angebotenen Fluggutscheine oder Bonusmeilen als Ersatz für eine Ausgleichzahlung akzeptieren. Dazu sind Sie keinesfalls verpflichtet. „Das Gesetz sieht grundsätzlich eine Ersatzbeförderung sowie in bestimmten Fällen zusätzlich eine Geldzahlung vor, erklärt Dr. Alexander Skribe, Vertragsanwalt des Verbraucherschutzportals www.fairplane.de, gegenüber dem Branchenmagazin BizTravel. Die Ausgleichsleistung mit Hilfe von einer Gutschrift an Bonusmeilen oder Fluggutscheinen setzt wiederum das schriftliche Einverständnis des jeweiligen Fluggastes voraus.

Bonusmeilen statt Ausgleichzahlung? Die Airline freut’s

Dabei handelt es sich um eine günstige Alternative zur eigentlichen Ausgleichszahlung. Airlines profitieren also davon, wenn sich Passagiere auf einen entsprechenden „Deal“ einlassen, weswegen von Seiten der Fluggesellschaften oftmals versucht wird, bei einem entsprechenden Verspätungsfall eine derartige Lösung direkt mit dem Fluggast zu treffen. Das ist auch vollkommen legitim, wichtig ist jedoch, dass dem Passagier bewusst ist: Verbunden mit der Annahme von Fluggutscheinen oder Bonusmeilen ist häufig ein Verzicht auf sämtliche weitere Ansprüche aus dem Vorfall, was sich in der Folge als verhängnisvoll erweisen kann.

Bonusmeilen statt Ausgleichzahlung: Bestehen Sie drauf!

Wird also ein Flug annulliert, empfiehlt es sich daher eher, auf eine Ersatzbeförderung zum nächsten Zeitpunkt zu bestehen, anstatt die vermeintlich kulanten Fluggutscheine anzunehmen. Denn die Fluggesellschaft ist mit dem gekauften Ticket einen Vertrag eingegangen, der eingehalten werden muss: Die Beförderung des entsprechenden Passagiers. Liegt die Verspätung des Fliegers am Zielort bei mehr als drei Stunden, steht dem Passagier neben einer kostenlosen Ersatzbeförderung auch die Ausgleichsleistung zu.“


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