Vor diesem Szenario graut es wohl jeden Flugreisenden: Man steht am Gepäckband und wartet. Und wartet. Und der Koffer liegt nicht auf dem Band. Doch was tun, wenn das Gepäck verloren geht? Wir klären auf…
Hätten Sie es gedacht? Pro Jahr gehen etwa 25 Millionen Gepäckstücke weltweit verloren. Der Hauptgrund: Eine zu knappe Umsteigzeit. Davon wiederum kommen aber laut der auf Luftfahrtdaten spezialisierte Organisation Sita rund 99 wieder bei ihren Besitzern an. Dennoch: Wenn der Koffer auf Abwegen ist, liegen die Nerven blank. Zwar soll das alles bald der Vergangenheit angehören, da die Nachverfolgung des Gepäcks, sprich das „Tracking“ ab 2018 möglich werden soll. Doch bis dahin ist es noch etwas hin. Doch eine gute Nachricht haben wir zumindest: Passagiere, die ihr Gepäck verspätet, beschädigt oder gar nicht zurückerhalten, haben eine Reihe von Rechten.
Was tun, wenn das Gepäck verloren geht?
Der erste Schritt ist der wichtigste: Kommt das Gepäck nicht an, sollten sich der Passagier sofort an die Gepäckermittlung, der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalter wenden. Wichtig ist, eine formelle Verlustmeldung aufzugeben. Dem Reisenden steht eine Kopie davon zu. Wichtig ist zudem zu beachten, dass die Passagierrechte im Falle eines verloren gegangene Koffers nur dann gelten, wenn wenn Abflugs- und Zielort in Ländern liegen, die das sogenannte Montrealer Übereinkommen unterzeichnet haben. Das sind EU-Ländern, die USA und Japan. Fliegt eine europäische Airline zudem in ein Nicht-Unterzeichner-Land, gelten ebenfalls die Passagierrechte.
Steht einem eine Entschädigung zu?
Ja. Die Airline muss bei verspätetem Gepäck für Einkaufe an der jeweiligen Destination aufkommen, die durch den Verlust beziehungsweise die Verspätung von Nöten werden. Drogerie-Artikel, Wäsche und Kleidung beispielsweise. Wichtig: Es gilt das Prinzip der Schadensminderung. Sprich: Die Reisenden sollten zunächst nur das Nötigste kaufen. Luxusartikel shoppen auf Kosten der Fluggesellschaft ist also nicht drin. Für die wichtigsten Utensilien aber kann bei der Airline ein Vorschuss erfragt werden. Unbedingt die Quittungen aufheben, um sie nachher vorlegen zu können.
Und wie kommt man an das verspätete Gepäck, sobald es angekommen ist?
In der Regel wird der verloren gegangene Koffer von der Fluggesellschaft in die bei der Gepäckermittlung angegebene Unterkunft gebracht. Jedoch: Verpflichtet sind sie dazu nicht. Dennoch hat der Passagier in diesem Fall mehr Rechte, denn die Airline muss für die Schäden durch den verspäteten Koffer haften. Sprich: Bei einem Rechtsstreit könnten die Passagiere also auch Fahrtkosten für die Abholung geltend machen.
Was ist, wenn mein Koffer ganz verloren gegangen ist?
Taucht der Koffer gar nicht mehr auf (sprich: nach maximal 100 Tagen) ist das mehr als ärgerlich. Kleiner Trost: Der Passagier wird dafür entschädigt. Es gilt eine Grenze von rund 1100 Euro pro Reisender.
Was muss ich bei Pauschalreisen beachten?
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, kann zusätzlich zur Entschädigung der Reisepreis gemindert werden. Dafür gilt laut Verbraucherschützern die Regel „bis zu 25 Prozent“ Preisminderung pro Tag, an dem das eigene Gepäck nicht zur Verfügung steht. Grund: Der Wert der Reise wird durch den Ärger gemindert. Sowohl Entschädigung der Fluggesellschaft als auch Reduzierung des bezahlten Reisepreises werden bei Pauschalreisen über den Veranstalter abgewickelt. Aber: Hier brauchen Sie einen langen Atem. Bis man das Geld tatsächlich sieht, können Monate vergehen.
Wie sinnvoll ist eine Reisegepäckversicherung?
Da bei dem Verlust des Gepäcks die Fluggesellschaft haftet, ist in vielen Fällen eine entsprechende Reisegepäckversicherung überflüssig. Sollten Sie allerdings besonders teure Ware mit sich führen, ist eine zusätzliche Absicherung ratsam, da das aufgegebene Gepäck ja nur bis zur genannten 110-Euro-Grenze von Seiten der Airline versichert ist.
Wo gelten diese Rechte?
Wichtig ist zubeachten, dass die Passagierrechte im Falle eines verloren gegangene Koffers nur dann gelten, wenn wenn Abflugs- und Zielort in Ländern liegen, die das sogenannte Montrealer Übereinkommen unterzeichnet haben. Das sind EU-Ländern, die USA und Japan. Fliegt eine europäische Airline zudem in ein Nicht-Unterzeichner-Land, gelten ebenfalls die Passagierrechte.