Passagierrechte

Passagierrechte: Was tun, wenn der Flug ausfällt?

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Bei einer Geschäftsreise hat man grundsätzlich wenig Zeit: Hat der Flug leichte Verspätung, kann man die Wartezeit minimieren, indem man sich effektiv der Arbeit widmet. Oder man nutzt die zwangsauferlegte Freizeit für ein wenig Entspannung auf der Geschäftsreise. Sind die Verspätungen allerdings gravierender oder fällt der Flug aus, liegen die Nerven in der Regel blank. Was man tun kann, wenn der Flug ausfällt oder verschoben wird bzw. wenn eine erhebliche Verspätung vorliegt und welche Rechte Sie haben, das verraten wir!

Es ist ein Ärgernis: Man hat sich perfekt auf die Geschäftsreise vorbereitet, der Koffer ist sorgfältig gepackt, der Terminplan durchgetaktet und dann der Supergau: Der Flug fällt aus und wurde verschoben – technische Probleme, Streiks, aschespeienden Vulkanen oder Schneestürmen sei Dank. Dann kommen einem tausend Fragen in den Kopf. Sitze ich jetzt am Flughafen fest? Was, wenn der nächste Flug erst in ein, zwei oder gar noch mehr Tagen geht? Was, wenn mir das Geld ausgeht? Und selbst wenn nicht, muss ich wirklich für alles selbst aufkommen? Die Antwort auf diese Fragen hängt von mehreren Faktoren ab. Der erste: Das geltende Recht.

Was tun, wenn der Flug ausfällt? Die Versorgungsleistungen

Die gute Nachricht zuerst: Der Europäischen Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) unterliegen alle Flüge, die in der EU starten, sowie jene, die in der EU landen, sofern der Gesellschaftssitz der Fluglinie sich ebenfalls in der EU befindet. Diese Regelung schützt den Passagier: Fällt ein Flug aus oder verspätet dieser sich, steht dem Fluggast – unabhängig von dem Grund des Flugausfalls – ein gewisses Maß an Versorgungsleistung zu. Je nach der Entfernung des Flugziels und der zeitlichen Verzögerung sind derartige etwa Getränke oder Mahlzeiten, der kostenlose Zugang zu Kommunikationsmitteln, um Angehörige oder Geschäftspartner über die Verspätung zu informieren, sowie – falls notwendig – die kostenlose Unterbringung in einem Hotel inklusive Transport vom und zum Flughafen. Zudem ist die Airline verpflichtet, so rasch wie möglich den Flug nachzuholen.

Passagierrechte: Finanzielle Entschädigung?

Doch wie sieht es mit der finanziellen Entschädigung aus? Denn eigentlich ist die Sache ja klar: Flug ausgefallen. Flug verschoben, Geld zurück  – oder? Ganz so einfach ist es leider nicht. Die finanzielle Entschädigung steht nicht jedem Passagier zu. Es ist eine Frage der Schuld. Auf folgendes gilt es zu achten: Wurde der Ausfall des Flugs nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin bekanntgegeben, beträgt die Verspätung am Zielort mindestens drei Stunden oder liegt die Schuld für die Verzögerung bei der Fluggesellschaft (im Fall von technischen Gebrechen und Problemen), dann kann der Fluggast sein Recht einfordern und auf eine entsprechende Entschädigung bestehen.

Zusätzlich zur Erstattung des Tickets bzw. einer alternativen Beförderung handelt es sich um Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro. Die Höhe ist von der Entfernung zum Zielort abhängig: Bis 1.500 km gibt es 250 Euro, bis 3.500 km 400 Euro und für noch weiter entfernte Reiseziele sogar 600 Euro Schadensersatz. Auch die Flugdauer hat Einfluss auf die letztendlich Summe. Werden die Passagiere von der Fluggesellschaft kurzfristig informiert, hängt die Höhe der Ausgleichszahlung auch davon ab, ob ein Ersatzflug angeboten wird und mit welcher Verspätung die Passagiere im Zielland ankommen. Generell gilt: Je früher die Airline die Fluggäste informiert, desto größere Unterschiede zur ursprünglich gebuchten Flugzeit müssen hingenommen werden.

Was tun, wenn der Flug ausfällt? Darauf sollten Sie achten

Aber Obacht! Bietet die Airline eine Ausgleichsleistung in Form von Fluggutscheinen oder Bonusmeilen statt einer Zahlung an, ist damit häufig ein Verzicht auf sämtliche weitere Ansprüche aus dem Vorfall verbunden. Und: Ist der Flug aufgrund von höheren Mächten, sprich Wetterphänomene oder Streiks des Personals ausgefallen, haben die Passagiere nur in der Ausnahme Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Bei den vielen Regeln, die beachtet werden müssen, ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu bewahren. Unsere Empfehlung: Wer sich nicht sicher ist, findet online spezielle Entschädigungsrechner, die Aufschluss geben können.

Passagierrechte: Es gibt auch Pflichten

Ohne Frage: Wer Opfer eines Flugausfalls ist, hat Ansprüche, die er geltend machen kann. Allerdings: Ein paar Regeln muss man auch als Passagier einhalten, damit man auch wirklich auf sein Recht bestehen darf.

  • Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall rechtzeitig am Flughafen erscheinen. Und zwar auch dann, wenn Sie bereits vor der Anfahrt von dem Ausfall wissen! Ausnahme: Die Fluggesellschaft gibt ausdrücklich andere Anweisungen.
  • Der Grund: Oft werden, beispielsweise bei technischen Störungen, Ersatzflüge angeboten. Sind Sie jedoch als Passagier nicht anwesend, können Sie also den Ersatzflug nicht antreten, verfällt auch jeglicher Anspruch auf weitere Versorgungs- oder Ersatzleistungen.
  • Verlassen Sie bei Flugausfall auch erst den Flughafen, sofern Ihnen die Airline ausdrücklich das Okay dafür erteilt hat oder selbst für den Transport ins Hotel sorgt.
  • Stehen Ihnen wiederum Entschädigungsansprüche zu, müssen Sie diese nach der Ankunft zuhause selbst und in Eigenregie geltend machen. Es gilt: Gerade bei Flugausfall aber auch Flugverspätung Entschädigung Frist beachten! Dabei gibt es länderspezifische Unterschiede. Beispielsweise liegt in Deutschland die Frist bei drei Jahren.
  • Für rechtlich weniger Versierte empfiehlt es sich, für diese Geltendmachung Rechtsexperten, etwa spezielle Flugrechtsunternehmen, hinzuzuziehen. Diese können bei Ungereimtheiten professionell reagieren.


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