Haben Sie das auch schon einmal erlebt? Sie waren rechtzeitig am Check-In und dann der Supergau: Wegen Überbuchung konnten Sie ihren Flug nicht antreten. Wenn die Maschine überbucht ist, versuchen die Airlines, Passagiere freiwillig zum Verzicht auf den gebuchten Flug zu überreden. Warum Airlines absichtlich mehr Tickets verkaufen, als das Flugzeug Plätze hat und welche Passagierrechte abgewiesene Fluggäste haben, erklären wir.
Warum überbuchen Airlines ihre Flugzeuge?
Grundsätzlich setzen Airlines auf aufwändige und detailreiche Prognosemodelle, um ihre Maschinen optimal auszulassen. Das bedeutet, dass auch mehr Plätze als vorhanden vergeben werden, da aus Erfahrung nicht alle gebuchten Passagiere auch tatsächlich zum Abflug am Gate erscheinen. Das gilt vor allem für Business- und First-Class-Reisende, die dank ihres teureren Tickets auch mehr Service und Flexibilität genießen. Dauert das Meeting länger, können diese ohne Aufpreis einfach eine spätere Maschine nehmen. Auch bei extrem günstigen Tickets, verschmerzen es manche Passagiere leichter, wenn etwas dazwischen kommt und sie ihren Flug nicht antreten können.
Was tun, wenn der Flug überbucht ist? Freiwillig einen späteren Flug nehmen?
Anders, als im Falle der Flugverspätung, fragen die Airline-Mitarbeitende am Check-In-Schalter in der Regel herum, wer bei einem überbuchten Flug freiwillig zurücktreten will und seinen Platz einem anderen Passagier überlassen will. Dafür werden Fluggutscheine, gelegentlich auch Geldzahlungen und die Zusage auf einen Platz im nächstmöglichen Flieger angeboten. Wichtig für all jene Passagiere, die freiwillig zurücktreten: Nach Möglichkeit sollten Sie sich sofort ihre Bordkarte für den nächsten zugesicherten Flug ausdrucken lassen oder zumindest auf eine schriftliche Zusage bestehen, dass und auf welchen Flug sie umgebucht worden sind.
Wer die Wartezeit mit einem Mahl im Flughafenrestaurant überbrückt, kann sich nicht darauf verlassen, dass diese Kosten auch von der Airline übernommen werden. Dafür gibt es leider keine Rechtsgrundlage für Reisende. Dennoch ist es sinnvoll, die Belege einzureichen: Die meisten Fluggesellschaften zeigen sich in diesem Falle kulant, vor allem, wenn längere Wartezeit bis zum nächsten Abflug vergehen muss.
Und wenn man unfreiwillig am Boden bleibt?
Ohne weiteres darf die Airline die Beförderung nicht verweigern. Wohl aber darf die Airline gemeinsam Reisende voneinander trennen und Familien oder Gruppen auf mehrere Maschinen verteilen. Lässt sich jedoch keiner der Wartenden am Check-In-Schalter auf das Angebot der Airline ein, wird es für die Fluggesellschaft teurer. Denn nicht nur gibt’s bei einer erheblichen Flugverspätung Entschädigung. Auch, wenn Passagiere gegen ihren Willen nicht befördert werden, haben sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Und zwar zwischen 250 und 600 Euro.
Dabei kommt es auf die Flugentfernung an und ob ihr Flug innerhalb der Europäischen Union oder zwischen einem EU-Land und einem Nicht-EU-Land stattgefunden hätte. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Rechte ist, dass der Fluggast eine bestätige Buchung besitzt und sich rechtzeitig am Flugsteig befinde. Rechtzeitig bedeutet zur angegebenen Zeit oder spätestens 45 Minuten vor Abflug. Wichtig ist, dass Sie sich in diesem Fall direkt an die Airline wenden. Und: Am besten Sie kennen auch vorab ihre Rechte und die Summe, auf die Sie in Anspruch haben.
Flug überbucht: Wie erhalte ich meine Entschädigung
Um die Entschädigung zu erhalten, sollten Sie sich am besten an Ort und Stelle den Vorfall schriftlich bestätigen lassen. Notieren Sie sich auch Namen von Zeugen und sammeln Sie etwaige Ausgabenbelege. Im Anschluss müssen Sie die Airline direkt kontaktieren und die Ausgleichszahlungen anfordern. Das ist allerdings nicht immer ein einfaches Unterfangen, denn nicht immer zahlen die Fluggesellschaften sofort. Der Anspruch auf Zahlungen verjährt zudem nach drei Jahren, deswegen raten Expertinnen in jedem Fall hartnäckig zu bleiben. Eine andere Alternative ist, sich an Online-Anbieter wie AirHelp zu wenden, die darauf spezialisiert sind, Fluggästen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.