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Tattoos & Piercings am Arbeitsplatz: Das müssen Sie beachten

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Tattoos und Piercings gehören heute zum normalen Erscheinungsbild dazu. Doch wie sieht es im beruflichen Kontext aus? Wann darf ein:e Vorgesetzte:r Tattoos & Piercings am Arbeitsplatz verbieten? Wir haben die Antworten und rechtlichen Fakten.

Unsere Gesellschaft ist – glücklicherweise – im stetigen Wandel. Was früher undenkbar war, ist heute der Normalfall. Beispielsweise stellen in vielen Jobs Tattoos und Piercings heute kein Problem mehr da. Die Toleranz gegenüber Körperschmuck ist sehr viel höher – immerhin trägt jede:r zehnte Deutsche mittlerweile eine Tätowierung oder die neuesten Piercings-Trends.

Und eigentlich ist die Sache klar: Körperschmuck ist Ausdruck der eigenen Individualität und somit (eigentlich!) Privatsache. Allerdings kommt es bei dem Thema Tattoos und Piercings am Arbeitsplatz zumindest in manchen Branchen immer noch zu Schwierigkeiten oder sogar Konflikte. 

Tattoos und Piercings am Arbeitsplatz: Auf die Branche kommt es an

Was geht und was nicht, hängt vor allem von der Branche ab, in der Sie tätig sind. Arbeiten Sie beispielsweise in einer Anwaltskanzlei mit Mandant:innen-Kontakt oder im Bankwesen mit regelmäßigen Kund:innen-Meetings, kann es durchaus vorkommen, dass der/die Vorgesetzte auffällige Tattoos und Piercings als unerwünscht einstuft. Gleiches gilt im Übrigen auch bei der Polizei. Entscheidend ist also immer, ob der/die Arbeitnehmerin eine gewisse Seriosität ausstrahlen muss und viel Kund:innenkontakt hat.

Ebenfalls problematisch können insbesondere Piercings im medizinischen Bereich sein, wenn es darum geht, strenge Hygiene-Maßnahmen einzuhalten. Gleiches gilt für Metzgerei- und Lebensmittelbetriebe. Oder, wenn die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen durch den Körperschmuck nicht eingehalten werden können. Auch Arbeitgeber:innen im erzieherischen Bereich können das Tragen von Piercings gegebenenfalls untersagen, wenn es eine Verletzungsgefahr besteht. Ein Nasenpiercing bei einer Kindergärtnerin kann da schon rasch zum Problem werden.

Faustregel: Je sichtbarer, desto mehr Konfliktpotenzial

Ist der Körperschmuck bei normaler Kleidung nicht oder nur kaum sichtbar, wird sich der oder die Vorgesetzte vermutlich kaum für Tattoos und Piercings interessieren. Sollten Sie aber gut sichtbare Piercings im Gesicht oder Tattoos am Unterarm, an den Händen, im Gesicht oder dem Hals tragen, kann durchaus ein Interessenkonflikt bestehen. Aber meist auch nur dann, wenn Sie in repräsentativer Funktion für das Unternehmen tätig sind. Sollten Ihre Tätigkeiten wiederum im Backoffice liegen, beispielsweise im administrativen Bereich oder im Rechnungswesen einer Firma, dann lassen viele Arbeitnehmer:innen in der Regel mit sich reden. Natürlich nur unter der Prämisse, dass die Ausübung Ihrer Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird.

Tattoos und Piercings am Arbeitsplatz: Wie ist die rechtliche Grundlage?

Auch wenn es überraschen mag. Tatsächlich haben Arbeitgeber:innen rechtliche Handhabe, ihrer Belegschaft Vorschriften bezüglich Tattoos und Piercings zu machen. Allerdings nur dann, wenn als Unternehmen handfeste Gründe vorgetragen werden können, warum der Körperschmuck verdeckt oder entfernt werden müssen. Das ist zum Beispiel bei Flugbegleiter:innen oder Bankangestellt:innen der Fall.

Teilweise können Vorgesetzte fordern, Piercing oder Tattoos abzukleben. Verbindliche Regeln müssen im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Die vollständige Entfernung sowie der generelle Verzicht auf Tattoos ist nicht rechtens. Allerdings ist es durchaus rechtens, wenn Firmen tätowierter Bewerber:innen aufgrund der Körprverzierungen, die sie nicht verstecken können, ablehnen.

Achten Sie auch auf den Dresscode im Job

Im Verkauf, im Service, in Anwaltskanzleien und auch im Bankwesen herrschen gewisse berufliche Dresscodes. Die geben eine gute Orientierungshilfe, was im Berufsumfeld geht und was nicht.

Sollten Sie planen, sich ein sichtbares Tattoo oder Piercing neu zu stechen, ist es durchaus sinnvoll, vorab zu checken, ob der Arbeitgeber damit kein Problem hat. So umgehen Sie etwaigen Konflikten am besten. Ob Sie für Ihre individuelle Selbstdarstellung im Zweifelsfrei dennoch Ihren Job riskieren, ist dann Ihnen wiederum überlassen.

Tattoos & Piercings am Arbeitsplatz: Ist die Frage im Bewerbungsgespräch danach erlaubt?

Vor der Unterzeichnung eines Vertrags findet in aller Regel ein Bewerbungsgespräch statt. Dabei sind persönliche Fragen nach Tattoos und Piercings durch den/die Personaler:in nicht gestattet. Bewerber:innen steht es ansonsten zu, die Antwort zu verweigern oder zu lügen.

Dennoch: Aus Arbeitsnehmer:innen-Sicht ist es im Zweifel durchaus sinnvoll, bereits vorhandenen Körperschmuck im Gespräch zu thematisieren, um Problemen vorwegzugreifen und für Transparenz zu sorgen. Da Tätowierungen in vielen Branchen kein Einstellungshindernis mehr darstellen, lohnt sich diese Ehrlichkeit meist. 


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