Verzweifelt gesucht: Lkw-Fahrer*innen! – das neue EU-Mobilitätspaket soll Abhilfe schaffen

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Verzweifelt suchen Speditionen nach Fahrer*innen. Für viele handelt es sich um einen unattraktiven Arbeitsplatz und das hat mehrere Gründe. Zwei davon: zu wenig Privatleben und zu wenig Geld. Daher denken viele darüber nach, aufzuhören, und der Nachwuchs fehlt ebenfalls.

Es fehlen Kraftfahrer*innen europaweit

Nicht nur in Deutschland, sondern europaweit sind Trucker echte Mangelware. Laut Branchenangaben fehlten im Jahr 2022 60.000 bis 80.000 Lkw-Fahrer*innen. Dadurch, dass derzeit viele Fahrer in Rente gehen, wächst das Problem noch stärker, denn der Nachwuchs fehlt. Das zeigt ebenfalls der Blick auf Jobportale wie auf starke-jobs.com.

Vor 30 Jahren war alles noch anders. Doch die Fahrer, die zu der Zeit begannen, erlebten den Wandel der Branche. Damals waren sie stolze Trucker, die Cowboys der Landstraße – und sie verdienten vergleichsweise gut. Heute ist das, was einst ein Traumjob war, nur noch ein Job, der Traum ist verflogen.

Es sind die schlechten Arbeitsbedingungen, die an den Nerven zehren: 13 Stunden Tage sind normal und hinzu kommt, dass die Fahrer*innen ein Nomadenleben führen – stets weit weg von daheim. Der Alltag spielt sich auf den wenigen Quadratmetern in der Fahrerkabine ab. Hinzu kommt die tägliche Suche nach einem Parkplatz, Hygieneräumen und Schlafplätzen. Dabei handelt es sich oft um eine scheinbar unlösbare Aufgabe, die sich als stressig erweist.

Doch nun steuert die EU dem entgegen, mit dem sogenannten Mobilitätspaket. Dabei handelt es sich um ein Rundumpaket, indem der Gesetzgeber die Arbeitssicherheit und -bedingungen der Berufskraftahrer*innen regelt.

Worum handelt es sich beim Mobilitätspaket?

Das europaweit gültige EU-Mobilitätspaket 1 wurde mit dem Beschluss vom 08. Juli 2020 in weiten Teilen vom Europäischen Parlament reformiert. Bereits im August 2020 traten die meisten der neuen Regelungen in Kraft, insbesondere die in Bezug auf die Sozialvorschriften. Ende 2022 traten weitere in Kraft, wie die Neuregelung zu Markt- und Berufszugangsverordnungen. Hier ein kurzer Überblick:

  • Der Gesetzgeber spricht sich ausdrücklich gegen Erholungs- und Ruhezeiten im Fahrzeug oder auf Parkflächen von mehr als 45 Stunden aus.
  • Unternehmen sind verpflichtet, den Fahrer*innen innerhalb von vier Wochen zumindest einmal die Möglichkeit zu geben, an den Wohnsitz bzw. den Unternehmenssitz zurückzukehren. Dabei muss der Aufenthalt mindestens 45 Stunden betragen. Von dieser sogenannten Organisationspflicht können die Fahrer*innen das Unternehmen nicht entbinden.
  • Rückkehrpflicht für Fahrzeuge: Die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 regelt die Rückkehrpflicht der Fahrzeuge. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass Fahrzeuge nach mindestens acht Wochen zum Unternehmenssitz zurückkehren.

Allerding besteht weiterhin die Möglichkeit, innerhalb des grenzüberschreitenden Güterverkehrs die gesetzliche Ruhezeit zu verkürzen. Dies gilt allerdings nur außerhalb des Niederlassungsstaates des Unternehmens und ist lediglich an zwei aufeinanderfolgenden Wochen erlaubt. Zudem gilt es zu beachten, dass dafür die wöchentlichen Ruhezeiten in vier aufeinanderfolgenden Wochen einzuhalten sind.

Lkw-Fahrer ein zukunftssicherer Arbeitsplatz

Es fehlen Tausende Lkw-Fahrer*innen, wie es vonseiten des Bundesverbandes Güterverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) heißt – Tendenz steigend. Denn seit der Corona-Pandemie hat sich der Fachkräftemangel weiter verschärft. Es ist absehbar, dass es zu einem steigenden Bedarf an Berufskraftfahrer*innen in der Zukunft kommt. 

Deshalb spricht der BGL von einem Mangelberuf. Wer sich für den Beruf des Berufskraftfahrers entscheidet bzw. Lkw-Fahrer*in werden möchte, der entscheidet sich für eine Branche mit vielversprechenden Jobaussichten und das in einer Branche mit Zukunft, jedenfalls solange das Autonome Fahren noch nicht zugelassen ist.

Aber wie wird man Berufskraftfahrer*in? Voraussetzung dafür ist eine dreijährige Ausbildung. Diese erfolgt dual in einem Ausbildungsbetrieb sowie in der Fahrschule. Im Verlauf wird der Lkw-Führerschein erworben. Am Ende der dualen Ausbildung steht eine theoretische sowie praktische Prüfung bei der IHK an. Angehende Kraftfahrer*innen, die einen guten Abschluss in der Hand haben und sich bewähren, haben gute Chancen auf eine Anstellung in einem Transportunternehmen, wie einer Spedition. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Quereinstiegs.


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