Wer einen entspannten Urlaub plant, sollte bereits beim Kofferpacken bedenken, dass beim Bezahlen im Ausland einige Hürden auftauchen können. Unvorteilhafte Wechselkurse, versteckte Gebühren und unsichere Zahlungsmethoden könnten finanzielle Unannehmlichkeiten verursachen und das Urlaubserlebnis erheblich trüben. Dieser Artikel beleuchtet nicht nur die gebräuchlichsten Fallstricke beim Bezahlen, sondern zeigt auch auf, wie man sie mühelos umgehen kann. So bleibt das Reisebudget im Fokus, und die Ferien können ungetrübt genossen werden.
Fremdwährungsgebühren und dynamische Währungsumrechnung
Fremdwährungsgebühren können eine beträchtliche finanzielle Belastung bei Zahlungen im Ausland darstellen. Bei jeder Transaktion in einer fremden Währung werden oft von Banken oder Kreditkartenunternehmen Gebühren erhoben.
Diese versteckten Kosten können sich summieren und das Reisebudget empfindlich belasten. Touristen, die sich dieser Gebühren nicht bewusst sind, könnten am Ende ihrer Reise mit unerwartet hohen Abrechnungen konfrontiert sein.
Ähnlich verhält es sich mit der dynamischen Währungsumrechnung bei der Geldabhebung am Automaten oder bei der Bezahlung in Shops oder an Tankstellen. In einigen Ländern gibt es dabei die Auswahl, ob in der Heimatwährung oder der Landeswährung bezahlt werden soll.
Es mag verlockend sein, in der Heimatwährung zu bezahlen. In der Praxis handelt es sich dabei jedoch laut einem Bericht von Focus Online um einen fiesen Euro-Trick. Nach Aussagen von Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg ist das nichts anderes als eine moderne Falle für Urlauber. Die mangelnde Kenntnis der Reisenden wird in diesem Zusammenhang ausgenutzt.
Laut Stiftung Warentest führt die Nutzung des Euro als Zahlungsmittel im Ausland zu einem Aufpreis von 2,5 bis 9,6 Prozent. Von diesem Geschäft profitieren sowohl die Finanzdienstleister, die diese Dienstleistung ermöglichen, als auch die Banken und Geschäfte, die sie zur Verfügung stellen.
Mit der richtigen Kreditkarte sind Urlauber auf der sicheren Seite
Eine gute Möglichkeit, um sich vor Bezahlfallen im Urlaub zu schützen, bieten Kreditkarten. Allerdings gibt es auch hier erhebliche Unterschiede. Wer eine geeignete Kreditkarte fürs Ausland sucht, sollte deshalb verschiedene Faktoren im Auge behalten.
Viele Kreditkarten sind heutzutage dauerhaft oder zumindest im ersten Jahr ohne Grundgebühr erhältlich. Wer mit der Karte lediglich Geld abheben oder in Geschäften bezahlen möchte und auf Zusatzleistungen wie eine Urlaubsversicherung verzichten kann, muss dafür in der Regel keine Gebühren bezahlen.
Zusätzlich ist bei der Auswahl einer Urlaubskreditkarte die Gebühr für Bargeldabhebungen im Ausland ein entscheidender Faktor. Bei einigen Anbietern besteht die Möglichkeit, weltweit gebührenfrei Bargeld am Geldautomaten mit der Kreditkarte abzuheben. Andere erheben dafür einen prozentualen Anteil vom Umsatz. Häufig wird unabhängig von der abgehobenen Summe auch noch eine Mindestgebühr berechnet.
Doch Vorsicht: Die Automatenbetreiber können zusätzliche Gebühren verlangen, die von den Banken, die die Karten ausgeben, nicht beeinflusst werden können. Das hat zur Folge, dass möglicherweise Gebühren bezahlt werden müssen, selbst wenn die eigene Bank kostenlose Abhebungen anbietet. Die Mehrheit der Anbieter erstattet diese Gebühren nicht zurück. Deshalb ist es ratsam, sich vorab über Gebühren zu informieren und nach Geldautomaten zu suchen, die in Partnerschaft mit der eigenen Bank oder Kreditkarte stehen.
Versteckte Gebühren und hohe Gebühren in Restaurants und Bars
Manche Restaurants, Hotels oder Geschäfte können versteckte Gebühren oder Aufschläge erheben, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Deshalb ist es wichtig, die Bedingungen im Vorfeld sorgfältig zu lesen und nachzufragen, wenn etwas unverständlich ist. Das gilt vor allem in Hotels.
In einigen Ländern ist auf der Rechnung bereits ein Servicegeld oder eine Gebühr für das Gedeck enthalten. In Italien wird dieser Betrag beispielsweise als „Coperto“ bezeichnet. Dieses Coperto ist in der Regel auf der Speisekarte oder am Eingang des Restaurants angegeben.
Es ist wichtig, sich über solche lokalen Gepflogenheiten und Gebühren im Voraus zu informieren, um Überraschungen bei der Abrechnung zu vermeiden. Vor allem sollte darauf geachtet werden, ob es sich dabei bereits um das Trinkgeld handelt. Denn in diesem Fall ist es nicht mehr erforderlich, die Rechnung noch einmal zusätzlich aufzurunden.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste
Dieses bekannte Sprichwort gilt vor allem beim Thema „Bezahlen im Urlaub“. Die Kreditkarten sollten deshalb immer besonders sicher aufbewahrt und vor schnellem Zugriff gut geschützt werden. Die beste Möglichkeit dazu bieten Reisegeldbeutel, die entweder mit einem Gurt über die Schulter oder am Handgelenk befestigt werden können.
Der PIN-Code der Kreditkarte sollte auch auf Nachfrage keinesfalls bekannt gegeben werden. Beim Einkaufen in Geschäften ist es wichtig, auf potenzielle Beobachter zu achten, die einem bei der Bezahlung über die Schulter blicken.
Bei der Eingabe des PIN-Codes sollte der Tastaturbereich deshalb stets mit der zweiten Hand abgedeckt werden. Das gilt auch für die Behebung an Geldautomaten, da hier eventuell Skimming-Geräte vorhanden sein könnten, mit denen Betrüger den PIN-Code auslesen können.
Wer Zahlungen mit Online-Banking vornehmen oder seinen aktuellen Kontostatus checken möchte, sollte das nach Möglichkeit nicht über öffentliche WLAN-Netze machen. Denn das bietet Hackern die Möglichkeit, einfach auf persönliche Informationen zuzugreifen und sich so eventuell Zugang zum Konto oder zu anderen wichtigen Bereichen auf dem Smartphone oder dem Laptop zu verschaffen.
Wichtig ist, beim geringsten Verdacht unmittelbar zu reagieren. Ist beispielsweise die Reisekreditkarte nicht mehr auffindbar, sollte diese unmittelbar beim Anbieter gesperrt und auch die örtliche Polizeistelle darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Käuferschutz bei Kreditkarten
Die Strandbar hat die Rechnung zweimal abgebucht? Die Autovermietung gibt einen Teil der Kaution nicht zurück? Wer im Urlaub mit der Kreditkarte bezahlt, hat im Gegensatz zur Barzahlung bei falschen oder fehlerhaften Abbuchungen gute Chancen darauf, sein Geld zurückzuerhalten.
Denn viele Kreditkartenunternehmen bieten ihren Kunden einen entsprechenden Käuferschutz an. Kunden von Visa und Mastercard können sich in diesem Fall an die Bank wenden, von der sie die Karte bekommen haben und dort innerhalb von 120 Tagen das sogenannte Chargeback-Verfahren anstoßen.
In den meisten Fällen funktioniert das über ein entsprechendes Formular, das in der Bank aufliegt. Da es immer wieder vorkommt, dass Bankangestellte über dieses Thema nicht gut informiert sind, ist es jedoch wichtig, hartnäckig zu bleiben, wenn die Forderung auf Rückerstattung leichtfertig abgelehnt wird.