Freiberufler werden Tipps

Freiberufler werden – So gelingt Ihr Start in ein selbstbestimmtes Berufsleben

© Andrew Neel

Der Weg in die Selbstständigkeit ist ein spannender, vielseitiger und zugleich anspruchsvoller Prozess. Lassen Sie sich von Bedenkenträgern und Zweiflern niemals entmutigen, denn die Entscheidung zur Selbstständigkeit stellt kein existenzielles Problem dar. Vielmehr geht es darum, die eigenen Fähigkeiten zu etablieren, Visionen zu verwirklichen und zugleich einen Mehrwert für andere zu schaffen.

Damit Sie erfolgreich in Ihre Selbstständigkeit starten können, sind einige Aspekte zu beachten. Bevor das Gründungsvorhaben startet, ist es wichtig, Antworten auf einige Fragen zu finden: Kann ich freiberuflich arbeiten oder muss ich ein Gewerbe anmelden? Was sind die Vorteile als Freiberufler? Welche Steuern muss ich im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit zahlen? Diese und weitere wissenswerte Informationen beleuchten wir jetzt genauer für Sie.

Freiberufler werden – Was bedeutet das?

Wenn Sie freiberuflich arbeiten, genießen Sie einen gewissen Sonderstatus unter den Selbstständigen. Der Status eines Freiberuflers unterscheidet sich klar von dem eines Gewerbetreibenden. In beiden Fällen handelt es sich um eine berufliche Tätigkeit, die in Eigenverantwortung und nicht im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird. Jedoch unterliegen Freiberufler nicht der Gewerbeordnung, denn sie gelten als eine Art Sonderfall.

Freelancen: Die Vorteile auf einen Blick

  1. Mehr Einkommen: Auf lange Sicht können Freiberufler:innen bei gut laufender Akquise und einer guten Projektlage deutlich mehr verdienen als Angestellte. Je nachdem, in welchem Bereich man tätig ist, liegt ein Tagessatz zwischen 500,00 und 800,00 Euro. Gerade im Bereich Programmierung und Developing liegen die Sätze noch einmal deutlich höher. Deswegen mag es für manch einen sinnvoll sein, über einen professionellen Informatik-Kurs nachzudenken, um sich anschließend langsam aber stetig selbstständig zu machen. 
  2. Mehr Freiheit: Es ist der wohl bekannteste Vorteil des Freiberuflerleben, die Freiheit! Denn wer freelance tätig ist, der kann selbst entscheiden, wann und wie viel er oder sie arbeitet. Frühaufsteher:innen können ihre Arbeit in den frühen Morgenstunden erledigen, während Nachteulen wiederum die Abendstunden nutzen können, wenn sie da am produktivsten sind. Auch Arbeiten aus dem Ausland, Workation oder ein längerer Urlaub müssen nicht mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. 
  3. Relativ niedrigschwelliger Start: Das Schöne am Freelance-Dasein ist, dass man relativ wenig Anfangsinvestitionen tätigen muss. Es braucht eine gute Website, ein Laptop und gegebenenfalls die richtige Software. Mehr ist in vielen Bereichen erst einmal nicht nötig, um freiberuflich zu arbeiten.
  4. Unabhängigkeit: Wer Freiberufler werden möchte oder es bereits ist, der kann ein hohes Maß an Unabhängigkeit genießen. Bedeutet beispielsweise, nur die Projekte anzunehmen, die einem auch wirklich gefallen oder Dinge umsetzen, die wirklich eine Herzenssache sind. 

Freiberufler werden: Gibt’s auch Nachteile? 

Jede Medaille hat zwei Seiten und so gibt es selbstredend auch beim Freelancen eine Handvoll Nachteile. Zum einen muss man sich diszipliniert selbst organisieren – auch an Tagen, an denen es keine dringende Deadline gibt. Diese Form von Selbstdisziplin fällt nicht jedem oder jeder leicht und bedarf Übung. Auch haben Freelancer zumindest in Projektphasen eine deutlich höhere Arbeitszeit als Festangestellte. Manchmal gibt es im Freiberufler-Dasein keinen richtigen Feierabend, man könnte quasi immer arbeiten. Zudem ist es sinnvoll, sich von Anfang an um seine private Altersvorsorge und seine Rücklagen zu kümmern, denn als Freiberufler hat man keinen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge oder Ähnliches. Und natürlich schwingt beim Freelance-Dasein immer das unternehmerische Risiko mit. Fällt man aus, aufgrund von Krankheit oder Urlaub, gibt es kein Einkommen. Auch einen Kündigungsschutz haben freiberufliche Mitarbeitende in Unternehmen nicht.

Was zeichnet eine freiberufliche Arbeit aus?

Dem Grunde nach geht der Gesetzgeber davon aus, dass freiberuflich Selbstständige eine der folgenden Tätigkeiten ausführen:

  • wissenschaftlich
  • künstlerisch
  • unterrichtend
  • erzieherisch
  • schriftstellerisch
  • entwicklerisch 

Somit sind die meisten Freiberufler im Dienstleistungssektor zu finden. Das ist ein bedeutender Unterschied zum Status eines Gewerbetreibenden. Sollten Sie beispielsweise vorhaben demnächst ein klassisches Online-Unternehmen zu gründen, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit als Gewerbetreibende Person eingeordnet.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Freiberufler zu werden?

Aus dem Einkommensteuergesetz (Paragraph 18) geht hervor, ab wann man als freiberuflich Arbeitender tätig sein kann. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber drei Kategorien von Berufen:

1. Katalogberufe

Dazu zählen beratende Berufe im Bereich Wirtschaft, Steuern und Recht sowie Heilberufe. Zudem sind Katalogberufe technische und naturwissenschaftliche Berufe. Auch sprachliche und informationsvermittelnde Tätigkeiten kann man den Katalogberufen zuordnen.

2. katalogähnliche Berufe

Diese Berufe sind mit Katalogberufen vergleichbar. Hier sind beispielsweise Grafiker, Werbetexter sowie Ergotherapeuten zu finden.

3. Tätigkeitsberufe

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich rasant und neue Berufsfelder entstehen. Daher sind Freiberufler heutzutage auch in sogenannten Tätigkeitsberufen aktiv. Wissenschaftler, Künstler und Schriftsteller sind hier stellvertretend zu nennen.

Welche Tätigkeiten zählen zu den freien Berufen?

Wir haben für Sie die wichtigsten Berufe zusammengefasst, mit denen Sie eine freiberufliche Tätigkeiten nachgehen können. Die Aufzählung ist nicht als abschließend und vollkommen zu betrachten, da der sich immer schneller entwickelnde Arbeitsmarkt komplexer wird. Das Finanzamt prüft Ihre Tätigkeit sehr gezielt und im Einzelfall.

  • künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, erzieherische, programmierende oder unterrichtende Tätigkeiten
  • Heilpraktiker, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Psychologen
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare
  • Architekten, Ingenieure, Vermessungsingenieure
  • Steuerberater, beratende Betriebswirte, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer
  • Handelschemiker
  • Bildberichterstatter, Journalisten
  • Dolmetscher, Übersetzer

Wer trifft die Entscheidung, ob die Selbstständigkeit als Freiberufler möglich ist?

Findet sich Ihre Tätigkeit in einer der Kategorien wieder, ist die Anerkennung als freiberuflich Arbeitender möglich.

Es ist jedoch nicht immer eindeutig erkennbar, ob es sich um einen freien Beruf handelt.

Beispiel: Schriftstellerische Arbeit gehört grundsätzlich zu den freien Berufen. Ein Texter erstellt einen Auftrag nach engen Vorgaben, da der Kunde die Form und den Inhalt konkret vorgegeben hat. Hierbei handelt es sich nicht um eine schriftstellerische Arbeit und ist demnach nicht als freie Tätigkeit einzustufen. Vielmehr geht es in diesem Fall um eine gewerbliche Auftragserledigung.

Deshalb entscheidet das Finanzamt individuell, ob ein freier Beruf vorliegt. Demnach dürfen nicht Sie selbst bestimmen, ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender werden, sondern das Finanzamt legt den Status fest. Es ist empfehlenswert, vor Ihrer Gründung eine Beratung beim Steuerberater oder Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Finanzbehörde, sodass Sie rechtzeitig die wichtige Information erhalten.

Welche Vorteile ergeben sich aus einer freiberuflichen Tätigkeit?

Als freiberuflich Selbstständiger verzichten Sie auf eine Gewerbeanmeldung. Die Zahlung der Gewerbesteuer entfällt. Des Weiteren sind Sie nicht verpflichtet, der Industrie- und Handelskammer (IHK) beizutreten. Demnach sind keine Beiträge für die Kammer fällig. Ein weiterer attraktiver Aspekt ist das Führen einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zum Jahresende (keine doppelte Buchführung notwendig).

Die freiberufliche Arbeit ermöglicht Ihnen eine freie, eigenverantwortliche Zeiteinteilung. Natürlich sind Sie auch an Vorgaben und Fristen Ihrer Kunden gebunden, haben aber einen eigenverantwortlichen Spielraum, die Aufträge zu erledigen. Einen freien Beruf können Sie ohne Startkapital anmelden, es sei denn, Sie gründen eine GmbH oder Kapitalgesellschaft.Einige Vorteile zeigen deutlich auf, dass eine freiberufliche Tätigkeit einen weniger bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Eine Gründung in einer anderen Branche ist deutlich aufwendiger. Die steuerrechtlichen Vorteile liegen klar auf der Hand, denn wenn Sie beispielsweise keine Gewerbesteuer abführen, bleibt mehr Gewinn vom Umsatz übrig.

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Welche Steuern müssen freiberuflich Arbeitende abführen?

Selbstständige in freien Berufen zahlen zwar keine Gewerbesteuer, aber zwei andere Steuerarten. Zumindest ist das der Fall, wenn die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen positiv ist.

1. Einkommensteuer

Sie führen Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen ab. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem Einkommen.

2. Umsatzsteuer

Diese Steuer ist fällig, wenn Sie Ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die Umsatzsteuer kann entfallen, wenn Sie freiberuflich als Kleinunternehmer tätig sind. Eine Umsatzsteuerpflicht besteht, wenn Ihr Umsatz mehr als 22.000 Euro im Jahr beträgt.

Das Thema Steuerpflicht ist zwar für freiberuflich Tätige weniger komplex als für Gewerbeführende, jedoch ist eine kompetente Beratung bei einem Experten vor Start der Selbstständigkeit Gold wert.

Können sich mehrere freiberuflich Selbstständige zusammenschließen?

Ein gutes Netzwerk und Menschen, die an einem Ziel arbeiten, führen oft zum größeren Erfolg, als es allein möglich wäre. Immer dann, wenn freiberuflich Tätige zusammenarbeiten, entsteht rein rechtlich gesehen eine Partnergesellschaft. Dafür ist kein Startkapital notwendig, den jeder haftet mit seinem privaten Vermögen. Die rechtliche Grundlage für das Zusammentun von freiberuflich Selbstständigen ist im Gesetz über Partnergesellschaften (PartGG) zu finden.

Müssen sich Freiberufler in einer Berufsgenossenschaft anmelden?

Nicht alle freiberuflich Selbstständige müssen sich in einer Berufsgenossenschaft anmelden. In bestimmten Fällen gibt es aber die Pflicht der Mitgliedschaft. Berufsgenossenschaften sichern Krankheiten, Gefahren und betriebsbedingte Unfälle ab. Die zuständige Genossenschaft setzt sich beim Thema Arbeitsschutz aktiv ein. Erkundigen Sie sich beim Steuerberater oder Rechtsanwalt über die zuständige Berufsgenossenschaft und informieren Sie sich über die Notwendigkeit der Anmeldung.

Freiberufler werden – Ein Fazit

Eine freiberufliche Tätigkeit bringt viele Vorteile mit sich. Der bürokratische Aufwand ist geringer, als bei einem Gewerbetreibenden. Somit bleibt mehr Energie und Zeit für das wirklich Wesentliche – die Arbeit am Kerngeschäft. Wichtig ist, dass das Finanzamt den Status der freiberuflichen Tätigkeit anerkennt. Selbstverständlich sind Sie als Selbstständiger im freien Beruf genauso eigenverantwortlich und unternehmerisch tätig wie ein Gewerbetreibender. Eine sorgfältige Planung ist unerlässlich und bietet einen geradlinigen Start in eine erfolgreiche Selbstständigkeit.


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