Abhoeren

Abhören und Tracking: Was ist erlaubt? Was nicht?

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Vertrauen ist die Basis einer jeden gesunden Beziehung, da sichergestellt ist, dass man sich aufeinander verlassen kann. Das gilt für eine Partnerschaft, eine Ehe oder auch für eine Freundschaft. Jemanden zu überwachen und abzuhören ist einer der größten Vertrauensbrüche, die leider immer wieder vorkommen.

Wer toxisch zur Eifersucht neigt, für den ist das Internet ein Paradies, denn hier kann jede Art von Spionage-Technik gekauft werden. Möglichkeiten und technische Mittel zur Überwachung gibt es zwar viele, aber das bedeutet auch das Ende der Liebe, das Ende der Partnerschaft, Ehe oder Freundschaft. Da spielt es keine Rolle, ob das Handy oder der Festnetzanschluss überwacht wird oder sich Wanzen in der Wohnung befinden.

Beim privaten Abhören sollte auf Hintergrundgeräusche beim Telefonieren geachtet werden. Kratz- oder Brummgeräusche sind genauso auffällig wie ein scheinbares Echo. Wer einen Verdacht hegt, kann der Sache professionell auf den Grund gehen und eine Detektei mit Abhörschutz beauftragen. Die Detektei Stuttgart stellt eine solche Anlaufstelle dar. Hier treffen Spezialisten technische Vorkehrungen und überprüfen Gegenstände und Räumlichkeiten, um ein Abhören zu verhindern bzw. zu unterbinden.

  • Es sollte jeder Privatperson klar sein, dass unangekündigtes heimliches Filmen und Abhören sowie das Aufzeichnen von Personen verboten ist. Dies ist im Strafgesetzbuch unter den §§ 201 und 201a geregelt.

Abhören in Deutschland ist illegal. Es macht sich jeder strafbar, wenn er eine Wanze oder Kamera installiert und versteckt, um so Gespräche zu belauschen.

Wer abhören darf

Während Privatpersonen nicht abhören dürfen, ist das der Polizei, dem Zoll, des BND, des BfV (Verfassungsschutz) und der MAD erlaubt.

Alle Abhör-Maßnahmen sind zwar ausschließlich nur den deutschen Sicherheitsbehörden gestattet, aber auch sie dürfen nur nach richterlicher Anordnung Wanzen in Wohnungen oder Häuser einbauen und verstecken.

Die verschiedenen Voraussetzungen einer verdeckten behördlichen Überwachung sind in der Strafprozessordnung (StPO § 100a – 100j) geregelt. Die zwingende Grundvoraussetzung für eine Wohnraumüberwachung ist der begründete Verdacht auf eine schwere Straftat – ergo Drogenhandel, Bandenbetrug, Kinderpornografie, Mord, Totschlag, Raub und Erpressung sowie einiges mehr.

Bei Gefahr im Verzug kann ein Staatsanwalt der Polizei auch eine akustische Wohnraumüberwachung erlauben, diese muss jedoch durch einen richterlichen Beschluss bestätigt werden.

Wer als Privatperson abhören darf

Wenn beispielsweise eine Ehefrau von ihrem Ehemann immer wieder misshandelt und geschlagen wird, sie es nicht nachweisen kann, kann sie eine solche Tat ohne das Wissen des Ehemanns verdeckt innerhalb ihrer vier Wände mit einer Spy Cam aufzeichnen.

Sie hat somit ein sogenanntes berechtigtes Interesse, das in diesem Fall über den Persönlichkeitsrechten des Mannes steht und deshalb auch in den besonders geschützten Räumlichkeiten (juristisch) ein Abhören erlaubt ist.

Sollten Reinigungskräfte oder Mitarbeiter regelmäßig im Büro oder in einer Wohnung Diebstähle verursachen, ist ebenfalls ein heimliches Überwachen der betroffenen Räumlichkeiten erlaubt. Der Umfang einer solchen Maßnahme sollte allerdings unbedingt auch im Verhältnis zum entstandenen Schaden stehen.

Ein Detektiv und heimliche Fotos

Ein berechtigtes Interesse erlaubt auch einem Detektiv, heimlich Fotos von Personen im öffentlichen Raum aufzunehmen. Allerdings gibt es auch hier Grenzen, wobei Fotos von Personen innerhalb persönlicher Räume oder in nur schwer einsehbaren Gärten nicht erlaubt sind.

Außerdem ist es einem Detektiv nicht gestattet, Wanzen in einer Wohnung zu installieren und anzubringen, um auf diese Weise an Informationen zu kommen. Auch hier gibt es eine Ausnahme beispielsweise zum Überführen ungewollter Eindringlinge. Ein privates Gespräch in einem öffentlichen Raum mit verdecktem Audiogerät aufzuzeichnen ist verboten. Allerdings kann ein Detektiv vom Nachbartisch ein Gespräch mithören und es dann als eine Art Gedächtnisprotokoll aufschreiben.

Woran man erkennt, ob das Handy abgehört wird

Woran man erkennt Abhören geht auch mit sogenannter Spyware. Ist diese installiert bzw. das Handy damit infiziert, dann wird während der Anrufüberwachung und beim Tracking der Aktivitäten der Akku heiß und viel schneller leer. Welche App wie viel Akku zieht, findet man heraus, indem man sich die Einstellungen > Akku anschaut.

Außerdem werden durch die Tracking-Software mehr Daten verbraucht, da von der Software aufwändige Aufnahmen und/oder Logs an den Spion gesendet werden. Wer plötzlich nur noch wenig mobile Daten hat, obwohl nichts weiter verwendet wird, braucht vielleicht jemand die Daten auf und trackt.

Das Handy leuchtet ganz zufällig, fährt herunter, startet plötzlich erneut oder hat andere Fehlfunktionen, dann wird es in der Regel kontrolliert und die Anrufe werden mitgehört.

Die Kamera oder das Mikrofon schaltet sich zufällig an, obwohl keine App geöffnet wurde: Auch in diesem Fall könnte jemand mithören oder zusehen.

  • Das Handy zurücksetzen – Installierte Spyware kann entfernt werden, indem man das Handy auf Werkseinstellungen zurücksetzt.

Zeichen für Tracking am Festnetztelefon

Am Festnetz ist meistens ein statisches, summendes oder klickendes Geräusch zu hören. Wer während des Telefonierens am Festnetz viele Störgeräusche hört, kann davon ausgehen, dass er abgehört wird. Sollte allerdings das Telefon mit Software abgehört werden, die Anrufe schon beim Anbieter abfängt, dann kann nichts gemerkt bzw. gehört werden.

Man sollte sich sein Telefon und die Telefondose etwas genauer ansehen, ist dort ein Gerät oder ein Kabel in der Nähe? Oder sieht es so aus, als sei etwas entfernt oder ersetzt worden? Auch sollte die Hausanschlussdose von innen betrachtet werden – sieht sie manipuliert und unordentlich aus, hat vielleicht jemand eine Wanze installiert. Außerdem sollte nur eine Dose für den Festnetzanschluss vorhanden sein, alle weiteren Kabel oder Boxen weisen auf Wanzen hin.

Wer sich ganz unsicher ist, kann sich auch an einen Fachmann – beispielsweise an einen Detektei mit Abhörschutz wenden, der die Wohnung oder das Haus absucht.


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